Altlasten, Teil 2

Alle schienen auf uns gewartet zu haben. Als Gudrun bei unserer Ankunft in Deutschland den Ordner mit dem Schriftverkehr des Jahres 2015 auf den Tisch legt, quillt der fast über. Trotzdem wir vor unserer Abreise der Meinung waren, vieles geregelt zu haben, sammelte sich deutlich mehr Papier als in den Jahren davor an. Mit dabei einige Possen, aber auch Dinge, die bei weitem noch nicht abgeschlossen sind:

So bekam Barbara zum Beispiel viel Papier von der Rechtsabteilung des Institutes für Pathologie am Elsapark in Leipzig. Ihre Frauenärztin hatte dort die Untersuchung einer Gewebeprobe veranlasst. Zwar hatte Barbara ihre Adresse beim Arzt angegeben, die Rechnung des Institutes über den Betrag von 19,01 Euro war jedoch an unsere alte Anschrift adressiert und so nicht zustellbar. Das war Grund genug, die Mühlen eines gerichtlichen Mahnverfahrens in Gang zu setzen. So wurde zunächst eine kostenpflichtige Anfrage beim Einwohnermeldeamt veranlasst. Die Dame von der Rechtsabteilung erfragte die Anschrift von Herrn Babara S., und das bei einer Gewebeprobe vom Frauenarzt. Glück gehabt, dass die Kollegen im Meldeamt mitgedacht haben: Sie wussten, wie man Barbara richtig schreibt und dass die Adresse einer Frau gesucht wird. Nun jagte eine Mahnung die nächste. Der Schriftverkehr gipfelte schließlich in der Forderung, einen Betrag von € 12.11.2015 bis zum 00.00.04 auf ein benanntes Konto zu zahlen. Ja, wenn man nur mit Platzhaltern in einem Word-Dokument umgehen könnte…
An dieser Stelle hatten wir dann mitgedacht und einfach bezahlt, um die unsägliche Geschichte zu beenden. Jeder blamiert sich so gut er kann, und wenn es eine Rechtsabteilung ist.

Meist werden die „Altlasten“ jedoch von Ämtern und Behörden ausgelöst, die entweder viel Zeit haben oder, wie im Fall oben, eine ähnlich oberflächliche Arbeitsweise an den Tag legen. So ereilte uns Ende September 2015 ein Gebührenbescheid der Stadtkämmerei Leipzig. Wir mussten eine Weile überlegen bis wir dahinterkamen, dass der Bescheid eine im Mai 2014 abgewickelte Grundstücksangelegenheit betraf. Auch hatte man es bis zum Januar 2016 nicht fertig gebracht, zu dieser Sache einen korrekten Grundsteuerbescheid auszustellen. Der Widerspruch ist unterwegs, wir haben allerdings kaum Hoffnung, dass der Schriftverkehr in dieser Angelegenheit bald beendet sein wird. Trotzdem sind wir guter Hoffnung, dass unser „Papierhefter“ für das Jahr 2016 nicht ganz so voll wird wie im vergangenen Jahr. An den Altlasten bleiben wir weiter dran.

Altlasten, Teil 2

DatenschutzerklärungImpressum