Versicherungen

Wohnmobil- / Wohnwagen-lnhalt-Versicherung bei der Nürnberger

Diebstahl ist nicht gleich Diebstahl, zumindest aus der Sicht von Versicherungen. Das mussten wir schmerzhaft erfahren, als wir den Verlust unserer Solaranlage in Namibia der Versicherung meldeten.
Doch zunächst von vorn: Zu Beginn unserer Reise hatten wir bei der Nürnberger eine so genannte Wohnmobil- / Wohnwagen-Inhalt-Versicherung abgeschlossen. Wir wählten die komfortablere Deckungsvariante mit maximal  8.000 Euro Versicherungssumme. Hierbei sollten elektronische Geräte und angeschlossene Fahrräder bis zu einem Wert von 3.000 Euro mitversichert sein. Der besondere Reiz dieser Versicherung bestand für uns darin, dass der Schutz „im Zeichen der Burg“ auch in Afrika gelten sollte, und das sogar außerhalb von Campingplätzen.

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Nun ist eine Versicherung genauso gut, wie sie im Schadensfall einspringt. Nach dem Diebstahl unserer Solaranlage gaben wir in Windhoek eine polizeiliche Anzeige auf, machten Fotos und reichten das Material zeitnah bei der Versicherung ein. Dort herrschte zunächst Funkstille. Auf telefonische Nachfrage teilte man uns mit, dass der Schaden nicht reguliert werden könne. Die Solaranlage wäre nur dann versichert gewesen, wenn sie infolge eines Einbruchs aus dem Wohnmobil gestohlen worden wäre. Nun kann man sich über Sinn oder Unsinn, eine Solaranlage im Fahrzeug zu transportieren, trefflich streiten. In der Praxis sieht man die meisten dieser nützlichen Stromerzeuger auf den Fahrzeugen montiert. Zur telefonischen Ablehnung der Schadensregulierung flatterte eine Woche später ein Brief ins Haus. In dem Schreiben verwies man auf §1, Ziffer 1 der „Allgemeine Bedingungen für Wohnmobil- / Wohnwagen-lnhalt-Versicherung, Fassung 2008“. Weder bei Abschluss der Versicherung noch nach Aufforderung  sind uns diese Bedingungen ausgehändigt worden. Das entspricht in keiner Weise den Anforderungen an eine seriöse Vertragsabwicklung. Was außerdem bleibt, ist der fade Eindruck, dass die Versicherung mit dem Ausschluss  des geschilderten Diebstahls recht praxisfern agiert.

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